Urteil über negative Internetbewertung für Zahnarzt im März

Karlsruhe (dpa) - Im Prozess um die negative Bewertung eines
Zahnarztes auf dem Internetportal Jameda will der Bundesgerichtshof
(BGH) sein Urteil im März verkünden. Das teilte das Gericht am
Mittwoch mit. Der Arzt wehrt sich dagegen, dass ihn ein offenbar
unzufriedener Patient anonym unter den Punkten «Behandlung»,
«Aufklärung» und «Vertrauensverhältnis» jeweils mit der Schulno
te
Sechs bewertete. Die Richter müssen klären, ob der Dentist die
Entfernung des Eintrags verlangen kann und ob er Daten über den
Nutzer erhalten darf. Ihre Entscheidung wollen die Juristen am 1.
März bekanntgeben. (Az.: VI ZR 34/15)

Der Nutzer hatte 2013 angegeben, er könne den Arzt nicht empfehlen
und bewertete ihn mit einer Durchschnittsnote von 4,8. Der Mediziner
sah dadurch sein Allgemeines Persönlichkeitsrecht verletzt und
verlangte von dem Portal die Entfernung des Eintrags. Dem kam Jameda
zunächst nach, stellte die Bewertung nach einer Prüfung jedoch wieder
ins Netz. Der Arzt will nun einen Nachweis dafür, dass der Patient
tatsächlich bei ihm war. Der BGH hat am Dienstag darüber verhandelt.

Das Gericht muss klären, ob und wenn ja auf welche Weise die
Plattform den Besuch des Nutzers beim Arzt beweisen muss. Denkbar
wäre dies etwa durch Vorlage von Rezepten oder Rechnungen.